Mehr Geld für Ruheständler durch geringeren Steuervorteilsausgleich

Im Korrespondenzblatt (8/9 2021 - S. 139) berichtet unser Schatzmeister Herbert Dersch, dass es sich oft lohnt, den sog. "Steuervorteilsausgleich" vom Landeskirchenamt neu berechnen zu lassen.

In vielen Fällen ergibt sich ein geringerer Abzug, auf keinen Fall erhöht er sich! Es lohnt sich also, diese Anträge an das Landeskirchenamt zu stellen. Wenn Sie auf "weiterlesen" klicken, finden drei Musterschreiben zum Herunterladen.

Die Datei "Musterbrief Körner" enthält einen Vorschlag, mit dem Sie die Steuerkanzlei Körner&Scherzer in Nürnberg mit der Antragstellung beauftragen können. Mit dieser Kanzlei arbeiten wir sehr gut zusammen, sie hat uns auch geholfen, diese Zusammenhänge zu verifizieren. Falls Sie diesen Weg gehen, braucht die Kanzlei eine entsprechende Vollmacht. Diese finden Sie in der Datei "Vollmacht für Steuerkanzlei".

Sie können auch selbst direkt an das Landeskirchenamt schreiben, dafür finden Sie ein Musterschreiben in der Datei "Musterbrief direkt an das LKA". Am besten legen Sie die Steuerbescheide der letzten 3 Jahre bei, also 2018, 2019 und 2020. Soweit zurück können die Festsetzungen noch nachträglich geändert werden.

Herzliche Grüße aus dem Hauptvorstand des Vereins