Im Korrespondenzblatt (8/9 2021 - S. 139) berichtet unser Schatzmeister Herbert Dersch, dass es sich oft lohnt, den sog. "Steuervorteilsausgleich" vom Landeskirchenamt neu berechnen zu lassen.
In vielen Fällen ergibt sich ein geringerer Abzug, auf keinen Fall erhöht er sich! Es lohnt sich also, diese Anträge an das Landeskirchenamt zu stellen. Wenn Sie auf "weiterlesen" klicken, finden drei Musterschreiben zum Herunterladen.