Aktuell Dezember 2017

–  Gleiche Bezahlung für privatrechtlich angestellte Pfarrerinnen und Pfarrer
–  Deutscher Pfarrerinnen- und Pfarrertag 2018 in Augsburg
–  NiederschlagswasserGleiche Bezahlung für privatrechtlich angestellte PfarrerInnen

Das jahrelange und beharrliche Arbeiten und Argumentieren hat sich gelohnt: die neue Verordnung für die Pfarrerinnen und Pfarrer im privatrechtlichen Dienstverhältnis wird zum 01.01.2018 in Kraft treten. Landeskirchenrat und Landessynodalausschuss haben den Entwurf unserer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Abteilung F beschlossen, der die Angleichung in Pflichten und Rechten regelt – und damit auch in der Besoldung im aktiven Dienst eine Angleichung vorsieht. Bisher hatten die privatrechtlich angestellten KollegInnen zwar die selben Pflichten wie die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, mussten aber im Bereich der Eingruppierung und Bezahlung die Nachteile aus beiden Systemen tragen (siehe Artikel Korrbl. Nov. 2017, S. 192ff). Nun werden auch für die Privat- rechtler im aktiven Dienst die Besoldungstabellen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses angewendet und die Kosten der Sozialversicherung vom Arbeitgeber übernommen. Die individuel- le Überleitung wird etwas dauern. Das neue Gehalt wird aber rückwirkend bezahlt.

Deutscher Pfarrerinnen- und Pfarrertag in Bayern 

Der Pfarrerinnen- und Pfarrertag zum Thema „Religion und Gewalt“ findet im kommenden Jahr vom 17.-19. September in Augsburg statt. Mit Heribert Prantl als Referenten zum Thema und Be- gegnungen unter der Überschrift „Was dem Frieden dient“ verspricht es eine spannende Tagung zu werden. Die Friedensstadt Augsburg mit ihrer großen Vielfalt an Religionen und Kulturen wartet auf uns.

Tagungsbeitrag: 109 Euro für die Gesamttagung (inklusive ÖPNV), 49 Euro als Tagesticket

Der Pfarrerinnen- und Pfarrertag wird von der Landeskirche als Fortbildungsveranstaltung aner- kannt. Damit können vom Fortbildungsreferat bis zu 50% der Kosten für Tagung und Unterkunft erstattet werden. Der Pfarrer- und Pfarrerinnenverein gibt seinen Mitgliedern zusätzlich einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 150 Euro.

Niederschlagswasser 

Nach einem langen Weg durch die Verwaltungsinstanzen ist die vor etwas über einem Jahr vorge- stellte Tabelle zu den Nebenkosten in Geltung. Die Haushaltsbekanntmachung vom Herbst 2017 wurde so geändert, dass das Niederschlagswasser nicht mehr vom Dienstwohnungsnutzer son- dern von der Kirchengemeinde zu tragen ist. Generell gilt nach Pfarrhausbaurichtlinien (RS 390), dass nutzungsabhängige Kosten vom Nutzer, auf Haus- und Grundstück liegende nutzungsunab- hängige Kosten von der Kirchengemeinde zu tragen sind.