Korrespondenzblatt Dezember 99
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Thesenanschlag zur Pfarrbesoldung Bruderrates der Bayerischen Pfarrbruderschaft
1. Wir wissen, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Zum Beispiel deshalb, weil Kirche immer zweierlei ist: eine soziale Institution in der Gesellschaft, und eine geistliche Grösse jenseits der Gesellschaft. Die Bibel verwendet dafür unter anderem die Bilder vom »Leib Christi« (1. Kor 12) oder vom »heiligen Tempel« aufgebaut auf dem Grund der Apostel und Propheten (Eph. 2). 2. Wir wissen aber auch, dass wir nicht das Recht haben, das eine vorn anderen zu trennen. Barmen II sagt: »Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen oder politischen Überzeugungen überlassen.« 3. So muss in der Kirche zwar unbedingt über Arbeit und Sabbat, Geld und Anerkennung, Macht und Freiheit, Preise und Leistungen geredet werden, weil sie eine Kirche von Menschen ist. Es muss aber kirchengemäss davon geredet werden, nicht unter Übernahme der gerade herrschenden gesellschaftlichen Leitbilder, sondern unter sorgfältiger Prüfung derselben mit Hilfe biblischer Orientierungen. 4. Die in der Kirche geleistete Arbeit ist wie jede menschliche Arbeit ihres Lohnes wert und hat ihre Grenze im Sabbat. Sie geschieht aber zugleich in den grossen Zusammenhängen der Gemeinde Christi und des Reiches Gottes. Darum kann sie sich nicht nur über den dafür erzielbaren Lohn definieren. Das gilt nicht nur für die ehrenamtliche Arbeit, wo dies selbstverständlich ist, sondern auch für die hauptamtliche Arbeit. 5. Geld ist, näher betrachtet, immer ein Mit-tel: es dient dazu, den notwendigen Lebensunterhalt zu fristen, es gewährleistet mehr oder weniger grosse Freiheit. Als Mittel zu Macht und Anerkennung ist es - nicht nur in der Kirche - sehr problematisch. Als universaler Massstab und Wert aller Werte ist es Ersatzreligion und als solche ein Irrglaube. 6. Die Motivation für die Arbeit in der Kirche muss sich aus anderen Quellen speisen: aus einer Vertiefung der geistlichen Beziehung zur Arbeit und den Mitarbeitenden, aus sozialer Wahrnehmung und sozialer Anerkennung in der Gemeinschaft, aus dem verantwortlichen Gebrauch und der Entwicklung der persönlichen Gaben fürs Ganze. 7. Ordnung wird in einer reformatorischen Kirche nicht durch eine Hierarchie von Ämtern gewährleistet, sondern durch die Versammlung aller Gläubigen, die alle Anteil an dem einen Amt haben. Auch Autorität wird durch das Wort und nicht durch eine in Besoldungsgruppen zum Ausdruck gebrachte Machtposition ausgeübt. Insofern ist eine Besol-dungs-differenzierung gemäss einer irgendwie definierten besonderen oder geringeren Bedeutung kirchenfremd. Es ist neutestamentlich schwer begründbar, warum allein die Gabe der Leitung und Verwaltung eine solch herausgehobene Bedeutung rechtfertigen sollte und alle anderen Gaben nicht. 8. Der Ertrag einer Arbeit im Pfarrberuf entzieht sich weitgehend objektiven Massstäben. Er kann höchstens in gemeinsamer Übereinkunft und unter dem Vorbehalt begrenzter menschlicher Einsicht festgestellt werden. Deshalb und auch wegen der Differenziertheit der Arbeitsfelder und Berufsprofile sind der Leistungsfeststellung, dem Leistungsvergleich und damit einer leistungsbezogenen Bezahlung enge Grenzen gesetzt. 9. Die Anfragen an das derzeitige Be-sol-dungssystem kommen nicht wie in früheren Jahren von seiten derer, die eine mehr kirchengemässe, mehr biblische Ausgestaltung der Besoldung vermissen. Sie kommen aus der Logik der marktwirtschaftlichen Ökonomie, die über Angebot und Nachfrage den Preis für knappe Güter feststellen und Menschen nach ihrer Produktivität in Bezug auf solche geldwerte Güter gerecht bezahlen will. Mögen marktwirtschaftliche Regelkreise am einen oder anderen Punkt durchaus auch in der Kirche ein sinnvolles Instrument darstellen - als Massstab und Grundprinzip sind sie vom Prinzip her ungeeignet. Wir Pfarrerinnen und Pfarrer haben versprochen, »das Evangelium lauter und rein zu verkündigen« - und das heisst doch, in Wort und Tat zu bezeugen, dass der Mensch sich sein Heil nicht erleisten kann, sondern gratis angenommen und gerechtfertigt ist. 10. Die Vision eines an messbarer Leistung, monetärer Leistungsbelohnung und unablässiger Effizienz orientierten Pfar-rer-bildes erweist sich vor reformatorischen Kategorien, aber auch mit nur we-nig Phantasie als ein Zerrbild, dem wir nicht weiter nachhängen sollten. Es ist von individueller Berufspraxis und kol-legialer Gemeinschaft gleich weit entfernt wie von biblischen Orien-tierungsmassstäben. Fortsetzung S. 202 11. Wenn wir nicht an Knappheit, Preis und Leistung messen wollen, müssen wir über Lebensbedürfnisse reden. Das Ali-men-tationsprinzip des deutschen Be-rufs-beamtentums, das unserem derzeitigen Besoldungssystem zugrundeliegt, hat mit diesem Grundgedanken einen Ansatz, der dem biblischen Menschenbild naheliegt. Dass jeder, auch die Witwe und die Waise, ihr Lebensrecht und Auskommen haben soll, ist der Grundgedanke einer gerechten Gemeinschaft im Alten Testament. Dass jede Arbeit mindestens so viel einbringen soll, dass davon zu leben ist, ist Jesu Aussage im Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg. Dass das Predigtamt eine Freistellung von täglicher Erwerbsarbeit durch die Gemeinde nötig machen kann, ist Erfahrung der frühen Christenheit, 12. Wir sollten, wenn wir über eine Veränderung der Pfarrbesoldung nachdenken, dieses Modell zugrundelegen und, wenn möglich, eindeutiger und von seinen ständestaatlichen Verhärtungen be-freit durchführen. Es geht dabei nicht um Realismus oder Idealismus - die scheinbare Logik marktwirtschaftlicher Lei-stungssysteme erweist sich bei näherem Hinsehen auch als in hohem Masse irrational. Wir als Kirche sind der anderen Logik des Evangeliums verpflichtet und sollten sie da, wo wir selber Strukturen bestimmen können, auch anwenden. 13. Deshalb schlagen wir vor, bei einer Neuordnung der Pfarrbesoldung folgende Schritte zu erwägen: - ein einheitliches Grundgehalt auf dem Niveau A 13/14 für alle ordinierten Stel-leninhabehInnen ohne Ansehen ihrer Dienststellung in der Kirche - funk-tions-bezogene, nicht ruhegehaltsfähige Zulagen für die Dauer von Leitungsäm-tern und Sonderaufgaben, mit gleichzeitiger Begrenzung der Leitungs- und Sonderaufgaben - Begrenzung der Zeit der zwangsweisen Stellenteilung mit gleichzeitiger Förderung freiwilliger Teilzeitarbeit - Formen der Anerkennung, die nicht an das Gehalt gebunden sind, wie Ver-fü-gungsfonds, Zeitguthaben mit der Möglichkeit der Freistellung, personelle Unterstützung im Verwaltungs- und Organisationsbereich, Weiterbildung und Supervision. 14. Grundsätzlich fordern wir, dass am Alimentationsprinzip als dem theologisch und geistlich begründeten und gerechteren System der Besoldung festgehalten wird.
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Roma locuta - causa aperta Prof. Dr. Dr. Werner Ritter, Universität Bayreuth
Im Kontext der Debatten um GER und GOF ist mir selber theologisch folgendes wichtig ge-worden: 1. Der Theologie sollte es generell - also nicht nur in der laufenden Debatte - nicht um Rich-tigkeiten gehen, sondern darum, dass etwas deutlich wird von dem grossartigen »die Wahrheit wird euch frei machen«(Joh 8,32), d. h. nicht auf bestimmte sacrosankte Traditionsbestände fixieren. 2. Wie die Debatte zeigt, kann man (theologische) Texte historisch-philolo-gisch und retrovertiert lesen und damit Abgrenzung betreiben. Texte sind aber immer auch prospektiv und interpretationsoffen, häufig nicht eindeutig, sondern eben auch in ihrer Mehrdeutigkeit zu lesen. 3. Im Bewusstsein, dass wir uns der Wahrheit immer nur nähern können, sie aber nie - auch nicht in einem konfessionellen System - satzhaft fixieren können, gilt: Deus semper maior. Dies müssen Glaubensaussagen im Ansatz und in ihrer Durchführung berücksichtigen bzw. widerspiegeln. Zudem: Wir leben und glauben fragmentarisch (vgl. Paulus 1 Kor 13,12). Wird das nicht in dieser Kontroverse, wenn und wo es um Positionalität auf beiden Seiten geht, oft und oft vergessen? 4. Ich will konkret werden: Schliesst z. B. das in der Tat evangelischer- und katholischerseits unterschiedliche Sündenverständnis den höheren magnus consensus aus, wirklich aus? Für Lutheraner sollte deutlich sein, »Sünde« ist ein Theologumenon, das nach inhaltlicher Entfaltung und Verständigung verlangt. Gibt es aber, um dieses Beispiel aus GER und GOF aufzugreifen, im Verständnis »der Sünde« in den biblischen Schriften nicht eine grosse Bandbreite von Bezeichnungen und Verständnissen? Zugespitzt formu-liert: die Bibel kennt »die Sünde« nicht! Warum nehmen wir dann in Glau-bensstrei-tigkeiten notorisch Zuflucht zu peinlicher Begriffsexegese und Begriffsdogmatik, die nicht halten kann, was sie zu halten vorgibt und die am Ende häufig hüben und drüben nur noch auf Standpunkten herumreitet und uns zudem völlig bewegungsunfähig werden lässt? Ferner: Seit wann wäre lutherische - vice versa katholische - Lehre von Rechtfertigung ein Monolith, will sagen: ein glasklarer »Tatbestand«? So wie ich Theologie gelernt habe und heute lehre, muss ich sagen: theologisch gibt es im strikten Sinne keine »Tatbestände« wie in der Juristerei oder in einem Polizeibericht. Dementsprechend ist der reformatorische Zentraltopos Rechtfertigungslehre ein historischer Sachverhalt, der heute der Interpretation bedarf, weil er sich nicht von selbst versteht. Wenn er verständlich sein soll, muss er argumentativ ausweisbar sein. Warum arbeiten wir dann in Debatten mit volltönenden Begrifflich-keiten, die ein Mehr an Klarheit und Eindeutigkeit vorspielen, als ihnen in historischen und heutigen Dokumenten zukommt? Nota bene: Die Sprache des Glaubens und der Theologie verstehen wir heute mehr und mehr als eine konfessorische (bekennende), doxologische (lobende) und tastend-suchende Sprache, nicht aber als mathematisch-logische und an Richtigkeiten interessierte. Dies vorausgesetzt wüsste ich nicht, was gegen die geplante Unterzeichnung am 31.10.99 spricht, zumal m. E. der magnus consensus mehr wiegt als Dis-sense im einzelnen, die nicht verschwiegen zu werden brauchen.
Wer ferner von uns Lutheranern meint, auf einem exklusiv, d.h. ausschliessend verstandenen »Allein« aus Glauben bestehen zu müssen, der folgt einem pointiert formulierenden Luther, der seinerzeit zu Recht gegen die exklusive Werkgerechtigkeit der Altgläubigen anstritt. Wir müssen uns heute freilich daran erinnern lassen, dass die biblischen Schriften - wenn sie denn norma normans, also oberste Norm evangelischen Glaubens und evangelischer Theologie sind - nicht pau-schal und in toto so exklusiv im obigen Sinne formulieren. Von der Summe der biblischen Schriften her lassen sich nun einmal Glaube und Werke nicht gegeneinander ausspielen. Vielmehr geht es - entscheidend! - um deren rechte Zuordnung. 5. Schliesslich, wer sagt denn - um zu ei-nem hochgepushten Problem der gegenwärtigen De-batte zu kommen-, dass die Interpretation katholischer Lehre, die der Präfekt der Glau-benskongregation, Josef Card. Rat-zinger im Frühjahr 1999 in »30 giorni« gegeben hat, die katholische Lehre ist? Wäre sonst nichts katholisch? Gibt es die katholische Lehre über-haupt? Gewiss, seiner Meinung nach. Nun wird man des Kardinals Interpretation - gerade in ihren Spitzen - nicht gering achten dürfen, zu-mal sie als offizieller Sprecher und Wächter über den katholischen Glau-ben zu seinen Pflichtübungen gehört. Aber vergessen wir nicht: In der weltweiten katholischen Kirche gibt es auch andere ernsthafte Stimmen, die hier anders interpretieren als er. Wer nur des Kar-dinals Meinung für katholisch hält, stützt eine - sicher massgeblich - römisch-tri-dentinisch-katholische Traditionslinie. Meines Erachtens ist es eine Frage der Klugheit (prudentia), wie man mit dieser Aussage in »30 giorni« umgeht. Seit wann liessen wir uns unser Handeln diktieren? Evangelischer Ratschlag: Lasst uns des Kardinals Interpretation nicht wichtiger nehmen als sie ist! Roma locuta - causa aperta! 6. Alles in allem: Wenn die Schrift ein derart weites Herz hat, dass sie so unterschiedliche Schriften und Ansichten wie die des Paulus, des Matthäus (Kp. 25) und des Jakobus zwischen ihren beiden Buchdeckeln zusammengehalten hat und noch hält bis auf den heutigen Tag, wer gäbe uns das Recht, hier zum Ausschluss aufzurufen? Was die Bibel an Unterschiedlichkeiten umschliesst und umfängt, sollte ich's trennen dürfen? Und: Wenn die Bibel während fast zweier Jahrtausende Kontroversitäten und Widersprüch-lich-keiten umschlungen hält, kann und sollte uns das nicht Lust und Mut machen, diese widersprüchliche Fülle nicht nur als Last, sondern auch als Bereicherung zu sehen? Die Bibel ist weit weniger monolithisch (meint: aus »einem Guss«), als wir es oft gerne hätten! Sie ist ein buntes, vielfältiges Buch, das damit etwas von Gottes Vielfalt selbst widerspiegelt. Wer nun gar spätere theologische Traditionen pauschal verabsolutiert und als allein seligmachend deklariert, der lässt nicht mehr die Bibel in ih-rer spannungsreichen, widersprüchlichen Fülle, um deren höhere Einheit allein Gott weiss, »norma normans«, d.h. absolute Norm unseres Glaubens und unserer Theologie sein, sondern stellt damit eine Tradition oder Traditionen über die Schrift, was Luther selbst und das reformatorische Schriftprinzip ausdrücklich a priori ablehnen. Die Schrift allein! Erinnert euch: Den alten Markion, der ein künstlich gereinigtes »paulini-sches Evangelium« schaffen wollte, hat die frühe Kirche nicht nur nicht rezipiert, sondern einmütig verworfen. Und sie hat recht daran getan, meine ich, weil sie offenkundig nicht bereit war, die biblische Fülle reduzieren zu lassen und einem »konfessionellen« Purismus zu opfern. Diese Entscheidung sollte nicht bloss historische Reminiszenz sein, sondern uns heute zu denken geben und richtungsweisend sein, gerade in Sachen GER und GOF.
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Vom Eselsohr der Theologie Pfarrer z.A. Dr. Martin Hailer
Dass Aufklärung ein Prozess ist, der so schnell nicht wird abgeschlossen sein können, wusste schon Immanuel Kant als er seine berühmte Definition des Begriffs vorlegte; auch die fast 200 Jahre jüngere Festschrift zum 60. Geburtstag von Jürgen Habermas heisst wohlweislich »Zwischenbetrachtungen im Prozess der Aufklärung«. Aufklärung tut fortgesetzt not. Sie tut, und da sei unsereins lernfähig, auch intra muros ecclesiae in dauerhafter Weise not - und zwar betreffs eines ureigensten Themas, der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre. Denn anlässlich der Unterzeichnung kochten noch einmal Emotionen hoch und wurden Argumente vorgebracht, manchmal in vielleicht nicht eben hilfreicher Mischung: Die GE sei gar kein Konsens, heisst es dann, sie verrate Bekenntnisstand, sie sei nicht geeignet, die lutherische Theologie wahrheitsgemäss darzustellen, sie bereite einer Rückkehrökumene den Boden - und wie die Vorwürfe mehr lauten mögen. Auch wissenschaftliche Bedenkenträger haben sich zu Wort gemeldet, an vorderer Stelle wohl Prof. Wilfried Härle aus Heidelberg, der eine Unterschriftenliste ge-gen die schlussendlich erfolgte Unterzeichnung organisierte. Aber auch unter den Pfarrerinnen und Pfarrern unserer Kirche, deren Synode der GE, wie bekannt ist, sehr frühzeitig und recht ein-mütig zugestimmt hat, scheint es einen Gutteil Skepsis oder Indifferenz zu geben. Solche Reaktionen auf das Geschehen am Reformationstag 1999 veranlassen mich zu den folgenden Bemerkungen. Auf Verbalinjurien wie die vom »unwürdige(n) Zirkus«1 will ich dabei nicht weiter eingehen: sie sind weder dem Vorgang noch einer zivilisierten Debatte in diesem Blatt angemessen. Auch werde ich nicht wiederum die einzelnen Loci abschreiten, da dies hinlänglich geschehen ist. Was aber offenkundig nötig ist, ist die Erinnerung an einige hermeneutische Prinzipien, die dem jahrzehntelangen Dialog zwischen katholischer und evangelisch-lutherischer Kirche und die vor allem der GE/GOF zugrundelagen. Denn eine gute Me-thode qualifiziert sich über ihren Gegenstand. Bei der Sache bleiben, heisst demnach, die theologischen Implikationen der Methode zur Kenntnis zu nehmen. In diesem Sinne: 1. Die GE ist Ergebnis und Darstellung eines differenzierten Konsensus. Das bedeutet insbesondere, dass die Positionen der beiden beteiligten Kirchen nicht in Vollgestalt als Konsens behauptet wer-den. Wer also dies immer noch einfordert, vergisst schlicht das kleine aber wichtige Wort »differenziert«. Es zeigt an, dass es Grundannahmen des Christlichen gibt, die konfessionsübergreifend in Geltung sind; wer es wissenschaftstheoretisch genau haben möchte, nenne sie regulative Ideen oder implizite Axiome.2 Es wird, und das ist wichtig, nicht behauptet, dass die christliche Wahr-heit sich in ihnen erschöpfe - auch diesbezügliche Kritik läuft schlicht ins Leere. Vielmehr verhält es sich so: Christsein ist nichts ohne die jeweiligen Konkretionen, es kann »oberhalb« der Konfessionen nicht gelebt werden. Sehr wohl aber ist es möglich und nötig, bei den regulativen Ideen Gemeinsamkeiten zu finden bzw. wieder zu entdecken. Angesichts der reformatorischen Grundforderung, die eine Kirche Jesu Christi zu reformieren, ist dies eine hilfreiche Differenzierung, nämlich eine, die uns bei den Umsetzungsver-suchen von Luthers Grundanliegen hilft. Davon sollten Protestanten/innen nicht konfessionalistisch abrücken. 2. GE und GOF bieten keine inhaltlich neuen Erklärungen, auch ist die GE nicht das Ergebnis von »Geheimverhandlungen«, wie absurderweise schon behauptet wurde. Alle Vorstudien sind veröffentlicht und das Ergebnis eines jahrzehntelangen Dialogs, an dem auf beiden Seiten Theologen beteiligt waren, die über den Anschein des vorschnellen Harmonismus erhaben sind: Wer wollte dies Prof. Pannenberg oder Bischof Lehmann schon vorwerfen? Es ist deshalb unangebracht, hier die Be-kennt-nisfrage zu stellen: Dass deren Bestände hüben wie drüben nicht angetastet sind, steht nachzulesen. Die Herausforderung von GE/GOF besteht vielmehr darin, einander das gleiche Grundanliegen zuerkennen zu können, trotz unterschiedlichen Bekenntnisstandes. Hier wurde nicht nur ein guter Vorschlag gemacht, den blass gewordenen Begriff von der »versöhnten Verschiedenheit« neu farbig zu machen, er wurde von den beteiligten Kirchen auch umgesetzt - anfangshaft zumindest. 3. Die GE exerziert auf neue Weise durch, was es mit biblischer Theologie auf sich haben könnte. Die Kirche des Wortes tut gut daran, exegetische Erwägungen zur Kenntnis zu nehmen, auch dann, wenn sie ihr selbst nicht bruchlos ins Konzept passen sollten. Gesamtkanonisch gesehen haben die katholischen Gesprächspartner das Recht, der lutherischen Kirche einen gewissen Paulinismus vorzuhalten. Dergleichen ist auszuhalten und produktiv zu verarbeiten: Wir dürfen nicht dahin kommen, die Schrift als Sicherstel-lungs--unternehmen des eigenen Bekenntnisses zu missbrauchen. Das Umgekehrte ist richtig: von ihr her gilt es, uns befragen und zurechtrücken zu lassen. Die Frage der Schriftgemässheit der Recht-fer-ti-gungs-lehre ist eine komplexe Frage. Wer an dieser Stelle mit Vereinfachungsstrategien operiert, muss sich überlegen, ob er/sie von fundamentalistischen Vorgehensweisen noch ausreichend weit entfernt ist. 4. Roma locuta, causa finita? - Es ist mitnichten so, als habe nun Rom gesprochen und der Fall sei erledigt. Die evangelische Irritation nach der offiziellen römischen Antwortnote im letzten Jahr war berechtigt, machte sie doch den Anschein, als ob sie das synodale Zustandekommen von Beschlüssen und damit den Antwortmodus des LWB bezweifelt habe. Dies, und manches andere mehr ist durch GOF und Annex eindeutig festgestellt worden: Für sich selber stellt die katholische Kirche fest, dass sie andere als nur synodale Verfahren für richtig hält; die »geordneten Verfahren« des jeweils anderen Partners werden aber beidseitig vollständig akzeptiert. Wer vor einer Rückkehrökumene warnt, malt den Teufel an die Wand, wo es keinen gibt. Der Text ist ein Dialogdokument. 5. Ferner ist die Feststellung nötig, dass es sich um ein thematisch konzentriertes Dokument handelt. Es geht hier nicht gleichsam um »alles«, wie manche Reaktion glauben machen wollte, die sich aufgerufen fühlte, »alles« zu retten. Zum Zweck der Klarheit wurden strittige Problembereiche wie Ekkle-siologie, Amtsfrage und Abendmahls-/Eucha-ristieverständnis ausgeklammert. Das liegt durchaus noch vor uns und wurde nicht zu billigen Preisen mit verschleudert. In diesen anzuschliessenden Debatten muss sich erst noch zeigen, was der innerprotestantische Streit um den Begriff »Kriterium« wert war (GE 18, Annex E 3). Die Kriterienfrage bedeutet ja nicht, dass nur theologische Sätze gelten, in denen das Wort »Rechtfertigung« vorkommt. Die Herausforderung an uns ist, zu zeigen, inwiefern kein theologischer Topos diesem Kriterium widersprechen darf, ohne irreparablen Schaden zu nehmen. Es kann gut sein, dass sich auf diesem Feld manches als lediglich gut eingeschliffene Sprachgewohnheit zeigt. Wir tun gut daran, unsere Rechtfertigung-Orthodoxie nicht nur einfachhin zu behaupten, sondern sie je neu durchzubuch-sta-bieren. Insofern wendet sich die GE auch auf Gewohnheiten der eigenen Konfession zurück und fordert dazu auf, sie kritisch zu durchmustern. Das sollte der geringste Nutzen nicht sein! Der Bonner Theologe Prof. Gerhard Sauter hat dafür vorgeschlagen, die Rechtferti-gungslehre nicht als »Nadelöhr« zu verstehen, durch das alles hindurchzuzwängen sei, sondern sie als »Eselsohr« im theologischen Buch zu nehmen: Man kann beruhigt lesen, weil sich jederzeit nachschlagen lässt, was es mit diesem Kriterium auf sich hat.3 Gottseidank ist Theologie keine monothematische Angelegheit, auch wenn die GE aus wohlerwogenen Gründen so konzipiert wurde. 6. Die GE ist auch ein geistliches Dokument. Neben aller theologisch-sachlicher Arbeit verdankt es sich der Bitte um Gottes Beistand und weitergehender Führung. Das allein, soviel ist klar, macht es gegen Kritik nicht immun. Das Dokument hat aber den entscheidenden Vorteil, die geistliche Dimension des The-ologietreibens durchgängig zum Ausdruck zu bringen. Gerade das Modell des differenzierten Konsensus weist beharrlich auf die Grenzen der menschlichen Sprache angesichts der Wahrheit Gottes hin: man kann einen Sachverhalt auf eine Weise differenzieren, unter Wahrung des gleichen Grundanliegens aber eben auch anders. Die »eine« oder »endgültige« Sprachregelung gibt es nicht, kann es nicht geben. In der östlichen Orthodoxie ist dergleichen als apophatische Theologie schon lange wohlbekannt. Es steht den Kirchen des Westens gut an, die Chancen dieses Theologumenons zu erproben. Mittels seiner gestehen die Dialogpartner sich jeweils selber und einander ein, dass die Schärfe ihrer Begriffe eine Gren-ze hat und diese Grenze gesehen werden muss, zur Vermeidung eigener Hybris und als Beitrag zum gemeinsamen Lobe Gottes. Hier ist die geistliche Dimension des Modells »differenzierter Konsens« aufzufinden. In diesem Sinne ist die GE ein Musterbeispiel an theologisch qualifizierter Methode. Dergleichen steht den Kirchen gut an. Freilich muss es auch zur Kenntnis genommen werden. Zur Lektüre und zur Verbreitung sei das soeben erschienene Heft »Überwindung der Kirchenspaltung«4 empfohlen: Man kann sich das kontroverstheologische Mütchen mit Prof. Johannes Brosseders Kritik an der (notabene: seiner) katholischen Kirche kühlen. Sodann nehme man die lesbar knappen und geistreichen Texte von Prof. Ulrich Kühn und Dr. Hans-Georg Link zur Kenntnis: beide sind von hohem Informationsgehalt und anregend. Dieses Heft gehört auf den eigenen Schreib- und auf den Schriftentisch an der Kirchentür. Auf dass wir bei der Sache bleiben, wie es unser Amt ist.
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